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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

06.05.2013 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

BauGB-Novelle: Privilegierung von Biogasanlagen wird zur Ermöglichung einer Flexibilität geändert

Mit der aktuellen Novellierung des BauGB, die bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen ist, wird der bisherige Gesetzestext in § 35 für die Privilegierung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Außenbereich geändert, um eine wirkliche Flexibilität zu ermöglichen: Nach dem bisherigen Gesetzestext war es zwar möglich, 2,3 mio Normkubikmeter Rohgas im Jahr zu produzieren, allerdings durfte die Feuerungswärmeleistung der BHKW maximal 2 MW betragen, was für eine wirkliche Flexibilisierung kaum ausreichend war.

Nach dem künftigen Gesetzestext wird es zwar bei den 2,3 mio Normkubikmetern verbleiben, allerdings ohne jede Einschränkung für die BHKW einer Biogasanlage. Nur "andere Anlagen" als Biogasanlagen werden auf 2,0 MW Feuerungswärmeleistung beschränkt.

Dieser Vorschlag geht auf eine Arbeitsgruppe zurück, die sich im Rahmen des sog. "Bayernplan" mit den nötigen Gesetzesänderungen für eine Flexibilisierung von Biogasstrom befasst und zu der Dr. Helmut Loibl maßgeblich beigetragen hat.

Damit wird es ab der Verkündung der BauGB-Novelle im Bundesgesetzblatt für Biogasanlagen möglich sein, auch im Außenbereich uneingeschränkt flexibel Strom zu erzeugen, sofern nicht mehr als 2,3 mio Normkubikmeter Rohgas im Kalenderjahr eingesetzt wird.

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