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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

23.10.2013 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Biogas: BGH entscheidet sich für den weiten Anlagenbegriff

Seit langem ist höchst umstritten, ob im EEG für Biogasanlagen der weite oder der enge Anlagenbegriff (der Clearingstelle EEG) gilt: Nach dem weiten Anlagenbegriff stellen alle Komponenten einer Biogasanlage (z.B. Fermenter, Endlager, Gasspeicher) und alle (!) BHKW eine Gesamtanlage dar, welche ein einheitliches Inbetriebnahmejahr hat. Sofern später neue BHKW hinzugebaut werden, stellen diese einen Teil dieser Gesamtanlage dar, was positiv bedeutet, dass die alten (evtl. höheren Vergütungssätze) gelten, negativ wirkt sich jedoch aus, dass für dieses BHKW die Restlaufzeit der Mindestvergütungsdauer zum Teil schon abgelaufen ist.

Nach dem engen Anlagenbegriff der Clearingstelle EEG wäre - stark vereinfacht dargestellt - jedes BHKW eine eigenständige Anlage mit grundsätzlich eigenständigem Vergütungsanspruch.

Der BGH hat heute die schon lange erwartete Grundsatzentscheidung getroffen: es gilt der weite Anlagenbegriff. Ob sich aus der Grundsatzentscheidung weitere Folgen ergeben, bleibt abzuwarten, da derzeit noch keine Urteilsbegründung vorliegt.

Nach unserer Einschätzung dürfte diese Entscheidung keinerlei Auswirkungen auf die Eigenständigkeit von Satelliten-BHKW haben, da es im vom BGH zu entscheidenden Fall um den Hinzubau eines neuen BHKW direkt an der Biogasanlage ging.

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