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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

25.05.2016 | Von: Rechtsanwalt Marc Bruck

Biogas: Clearingstelle EEG bejaht Anspruch auf Formaldehyd-Bonus

Nach der umstrittenen Entscheidung des BGH (Urt. v. 6.5.15, Az.: VIII ZR 255/14) über die Beanspruchung des Luftreinhaltebonus (bzw. Formaldehydbonus oder Emissionsminimierungsbonus) gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009, die in der Praxis vielfach zu Rückforderungen durch die Netzbetreiber geführt hat, hat sich nunmehr die Clearingstelle EEG zu diesem Thema geäußert.

Es wird ausdrücklich dargelegt, dass sich das oben genannte Urteil auf Fälle bezieht, in denen sich nach der Inbetriebnahme lediglich die öffentlich-rechtliche Rechtslage, nicht aber die Anlage selber verändert hat.

Dem Urteil sei nicht zu entnehmen, dass der Anspruch auf den Bonus nur dann bestünde, wenn dessen Voraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage erfüllt waren. Die diesbezüglichen Voraussetzungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden.

Damit dürfte die Frage geklärt sein, dass Betreiber von Biogasanlagen, die erst nach der Inbetriebnahme nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig geworden sind, ebenfalls den Formaldehyd-Bonus beanspruchen können.

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