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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
13.06.2014 | Von: Rechtsanwalt Christian Wenzel
Biogas: Neunmonatige Mindestlagerkapazität für Gärreste gefordert
Auf Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 26.02.2014 hat der Bundesrat der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 2014) am 23.05.2014 mit Änderungsvorschlägen zugestimmt. Hintergrund ist die bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich der bisher auf Länderebene geregelten VAwS. Hierbei wird durch den Bundesrat eine grundsätzliche Mindestkapazität für die Lagerung von Gärresten von 9 Monaten gefordert. Im bisherigen Entwurf des Bundeskabinetts wurde eine neunmonatige Lagerkapazität lediglich für den Fall gefordert, dass der Betreiber nicht über ausreichende, dem Betrieb zugehörige Flächen zur Verwendung der Gärresten nach Vorgaben der Düngeverordnung verfügt.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ist Anfang 2015 zu rechnen.
Regensburg, 13.06.2014
Christian Wenzel
Rechtsanwalt
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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