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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

09.11.2016 | Von: RA Marc Bruck

Biogas: OLG Naumburg bestätigt Rechtsauffassung der Clearingstelle EEG zum Mindestanteil für die Beanspruchung des Güllebonus

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 14.10.2016 bestätigt, dass für die Ermittlung des für den Güllebonus im EEG 2009 erforderlichen Mindestanteils von jederzeit 30 Masseprozent Gülle nicht ausschließlich auf den Fermenter-Input, sondern auch auf den Fermenter-Inhalt abgestellt werden kann.

Wie auch schon im Schiedsspruch der Clearingstelle EEG vom 17.11.2015 steht den zuständigen Umweltgutachtern die Möglichkeit offen, den Anteil von 30 Masseprozent Gülle, der jederzeit eingehalten werden muss, in Zweifelsfällen auch über die an den Vortagen eingesetzten Mehrmengen rechnerisch zu ermitteln. Dies ändert allerdings nichts daran, dass der Mindestanteil von 30 Masseprozent Gülle dennoch zu jeder Zeit eingehalten werden muss. Im Zweifelsfall sollten die jährlich zu erstellenden Umweltgutachten vor der Einreichung beim Netzbetreiber auf die Beachtung dieser Möglichkeit überprüft werden.

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