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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

06.05.2011 | Von: RA Dr. Helmut Loibl

Biogasvergütung nach dem EEG 2012: Handlungsempfehlungen des BMU liegen vor

Biogas-Vergütung EEG 2012: Am 05. Mai 2011 hat das Bundesumweltministerium die Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen nach dem Erfahrungsbericht zum EEG 2009 veröffentlicht. Hierin ist für die Zukunft folgendes Vergütungssystem für Biogasanlagen vorgesehen:

Erhöhte Grundvergütung (zwischen 14,3 ct/kWh und 6 ct/kWh), zwei "Rohstoffvergütungsklassen (Klasse I mit 6 ct/kWh, Klasse II mit 8 ct/kWh, wobei beide Klassen gemischt werden können), Kapazitätsprämie (bei marktorientierter Stromerzeugung).

Bioabfallanlagen sollen eine gesonderte Vergütung unabhängig vom o.g. System erhalten.

Biomethaneinspeisung soll weiterhin mit einer gestaffelten Zusatzvergütung (1 bis 2 ct/kWh) versehen werden.

Daüber hinaus sollen einige neue Beschränkungen eingeführt werden, im Einzelnen: Begrenzung des Anteils von Mais und Getreidekorn auf 60 % (energtisch, nicht auf die Masse bezogen!); Mindestanforderung 60 % Wärmenutzung; Einführung einer Verordnungsermächtigung für weitere Nachhaltigkeitsanforderungen.

Im Übrigen soll im Schnitt für Kleinanlagen die Vergütung um 10 bis 15 % abgesenkt wrden, die Degression auf die Grundvergütung soll auf 2 % steigen, wobei dei Rohstoffvergütungsklassen keiner Degression unterliegen sollen.

Auch wenn die Einzelheiten der Handlungsempfehlungen noch nicht vorliegen, lässt sich damit festhalten: Sollten diese Empfehlungen sich im Gesetzestext niederschlagen, erhält das Biogas-Vergütungssystem ein völlig neues Gesicht. Nach einer ersten Einschätzung von RA Dr. Helmut Loibl bedeutet dies im Vergleich zur bisherigen Rechtslage:

- Abschaffung des NawaRo-, Gülle- und Landschaftspflegebonus, wobei dieser dann wohl im Wesentlichen ersetzt wird durch die Zusatzvergütung im Rahmen der "Rohstoffklassen". Während bisher aber bis 150 kW Leistung 4 ct/kWh Güllebonus, 7 ct/kWh NawaRo-Bonus und ggf. 2 ct/kWh Landschaftspflegebonus, also ein Betrag in Höhe von bis zu 13 ct/kWh möglich war, soll nach der Handlungsempfehlung künftig eine Begrenzung auf 8 ct/kWh gegeben sein.

- Abschaffung des KWK-Bonus (dafür: Mindestvorgabe für Wärmenutzung, um überhaupt in die EEG-Vergütung zu fallen).

- Abschaffung des Technologiebonus (mit Ausnahme der Erdgasaufbereitung) und Abschaffung des Luftreinhaltebonus (beides wird in den Hinweisen nicht mehr erwähnt)

FAZIT:

Auch wenn zum einen noch keine Einzelheiten aus den vom BMU vorgelegten Zusammenfassungen erkennbar sind, ist doch absehbar, dass ein völlig neues Vergütungssystem für Biogasanlagen im EEG 2012 eingeführt werden soll. Soweit derzeit ersichtlich wird dies für Neuanlagen durchaus deutlich spürbare Einschnitte gegenüber der Vergütung nach dem EEG 2009 haben.

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