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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

16.05.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Biomethaneinspeisung: Vermiedene Netzentgelte laufen aus

Vergütung für vermiedene Netzentgelte bei Biogaseinspeisung läuft nach 10 Jahren aus – „Interessengemeinschaft: Vermiedene Netzentgelte“ möchte zeitliche Begrenzung aufheben lassen.

Jeder Transportkunde von Biogas, der aufbereitetes Biogas (Biomethan) in das öffentliche Gasnetz einspeist, erhält nach § 20a GasNEV vom Netzbetreiber ein pauschales Entgelt in Höhe von 0,7 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Diese Regelung wurde im April 2008 eingeführt und galt zunächst zeitlich unbefristet. Mit Wirkung ab 9.9.2010 hat der Gesetzgeber diese Regelung jedoch auf lediglich 10 Jahre ab Inbetriebnahme beschränkt.

Wegfall der Zusatzerlöse ist finanzielles Desaster

Der Wegfall dieser Zusatzerlöse stellt für die meisten Biogasaufbereitungsanlagen aus finanzieller Sicht ein „Desaster“ dar: Häufig macht dieser Betrag einen nicht unerheblichen Teil des gesamten anfallenden Gewinnes aus, in einzelnen Fällen wird man also sogar kritisch prüfen müssen, ob eine solche Biomethan-Aufbereitungsanlage überhaupt noch wirtschaftlich betrieben werden kann

Zeitliche Beschränkung auf 10 Jahre

Weshalb die – ursprünglich gar nicht vorgesehene – zeitliche Beschränkung auf nur 10 Jahre erfolgt ist, kann kaum nachvollzogen werden. Schließlich behält der Gasnetzbetreiber auch nach den abgelaufenen 10 Jahren weiterhin den Vorteil, dass er Gas vor Ort bekommt und nicht von weither zukaufen muss, er spart sich also letztlich weiterhin Netzentgelte. Dann aber auf Kosten der Biomethan-Einspeiser.

Vor diesem Hintergrund gründet sich aktuell eine  „Interessengemeinschaft: Vermiedene Netzentgelte“, die versuchen wird, die zeitliche Beschränkung der vermiedenen Netzentgelte wieder aufheben zu lassen. Interessenten, die sich hieran beteiligen möchten, können sich gerne unter loibl@paluka.de melden.

 

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