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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

24.02.2023 | Von: Rechtsanwalt Marc Bruck

Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte!

Die Bundesnetzagentur hat in einem Beschluss vom 24.02.2023 festgelegt, dass die Höchstwerte in den Ausschreibungen der nächsten zwölf Monate für neue Biomasseanlagen auf 17,67 Cent pro kWh und den Höchstwert für bestehende Biomasseanlagen auf 19,83 Cent pro kWh angehoben werden – so also auch für die kommende Ausschreibungsrunde zum 01.04.2023.

Ebenso sind seit 24.02.2023 die Gebotsformulare für neue und Bestands-Biomasseanlagen veröffentlicht.

In den Gebotsformularen findet sich die Aussage, dass für Neuanlagen die  Gebotsmenge mindestens 1.001 kW betragen müsse. Dies halten wir zum aktuellen Stand für ein Versehen seitens der Bundesnetzagentur, da dies im Widerspruch zu § 22 Abs. 4 EEG 2023 stünde.

Nachtrag vom 07.03.2023: 

Der Wert wurde mittlerweile von der Bundesnetzagentur entsprechend auf 151 kW angepasst!

(Bildquelle: Pixabay)

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