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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

12.08.2019 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2004-Biogasanlagen und der 3 Cent KWK-Bonus

Während Biogasanlagen, die nach dem EEG 2009 (zwischen 2009 und vor 2012) in Betrieb genommen wurden, uneingeschränkt für jede Kilowattstunde sinnvoller Wärmenutzung den 3 Cent KWK-Bonus erhalten konnten, war dies bei EEG 2004-Anlagen (Inbetriebnahme zwischen 2004 und 2008) lange Zeit umstritten: Dort beinhaltet das Gesetz die Regelung, dass solche Anlagen nur bis zum Leistungsanteil von 500 kW uneingeschränkt den 3 Cent KWK-Bonus erhalten können, wenn die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung bereits vor 01.01.2009 vorhanden war.

Hieraus schlossen Netzbetreiber teilweise, dass jede Anlage, die irgendeine Art von Kraft-Wärme-Kopplung vor 01.01.2009 hatte, maximal bis zum Leistungsanteil von 500 kW diesen Bonus geltend machen kann. Würde man bei einer solchen Anlage beispielsweise ein neues Fernwärmenetz installieren, sollte nach dieser Auslegung mancher Netzbetreiber der Bonus gleichwohl auf 500 kW gedeckelt sein.

Aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart

Bereits im Jahr 2013 hat die Clearingstelle EEG (2013/56) entschieden, dass eine solche neue Wärmenutzung, die nach 01.01.2009 hinzukommt, nicht unter den 500 kW-Deckel fallen soll. Mittlerweile liegt nun eine erste obergerichtliche Entscheidung (OLG Stuttgart) vor, die das nun ebenfalls bestätigt. Lag also beispielsweise vor 01.01.2009 lediglich eine Scheitholztrocknung vor, nach 01.01.2009 wurde jedoch ein neues Wärmenetz installiert, kann nach dieser Rechtsprechung für dieses neue Wärmenetz uneingeschränkt der 3 Cent KWK-Bonus geltend gemacht werden. Betroffene Anlagenbetreiber, die nach wie vor hier nur anteilig einen KWK-Bonus bis zur Leistungsschwelle von 500 kW erhalten, sollten nun kritisch prüfen, ob sie – auch für die Vergangenheit – den höheren Anspruch gegen ihren Netzbetreiber geltend machen wollen.

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