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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
18.09.2012 | Von: RA Dr. Helmut Loibl
EEG 2009: Urteil zum KWK-Bonus für Biogasanlagen nach EEG 2004
Das EEG 2009 ermöglicht es in der Übergangsvorschrift des § 66 Abs. 1 Nr. 3, dass auch bestehende Biogasanlagen (Inbetriebnahme vor 01.01.2009), die schon über eine sinnvolle Wärmenutzung verfügten, bis zu einer Leistung von 500 kW statt 2 ct 3 ct KWK-Bonus beanspruchen können. Umstritten ist, wie diese 500 kW-Grenze zu bestimmen ist: Entweder, diese wird jedes Jahr komplett aufgefüllt dergestalt, dass jährlich 4,38 Mio. kWh (500 kW x 8760 Jahresstunden) mit 3 ct KWK-Bonus zu versehen sind, oder die installierte und tatsächliche Leistung werden zueinander ins Verhältnis gesetzt mit dem Ergebnis, dass letztendlich stets weniger kWh mit dem KWK-Bonus belegt werden (stark vereinfacht dargestellt). Während das LG Halle als Ausgangsgericht noch der erstgenannten Auffassung zuneigt, ist das OLG Brandenburg aktuell der letztgenannten Meinung gefolgt. Die Revision ist – da es sich um einen Grundsatzfrage handelt – ausdrücklich zugelassen worden. Das dortige Ergebnis bleibt abzuwarten.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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