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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
06.05.2011 | Von: RA Dr. Helmut Loibl
EEG 2012: Halbierung des Güllebonus für Altanlagen?
Aus der am 05.Mai 2011 vom BMU veröffentlichten Handlungsempfehlung für das neue EEG 2012 geht klar hervor, dass der Güllebonus nicht nur für Neuanlagen voraussichtlich gestrichen bzw. in ein anderes Vergütungssystem mit sog. Rohstoff-Vergütungsklassen integriert werden soll, zudem soll für bestehende Altanlagen der Güllebonus halbiert werden. Dies soll für diejenigen Altanlagen gelten, die den Güllebonus erst mit dem EEG 2009 quasi "nachträglich" bekommen haben.
Auch wenn dies der Zusammenfassung des BMU nicht zu entnehmen ist, geht man wohl davon aus, dass derartige Altanlagen ihre Biogasanlage in Betrieb genommen haben, ohne mit dem Güllebonus zu rechnen. Aus Sicht von RA Dr. Helmut Loibl ist eine derartige Regelung gleichwohl in Hinblick auf den Bestandsschutzgedanken extrem bedenklich: Gerade für den Güllebonus war es bei einer Vielzahl von Anlagen nötig, teilweise hohe Investitionen aufzunehmen, um überhaupt 30 Masseprozent Gülle einsetzen zu können: So war meist eine Vorgrube und in der Regel zudem ein weitaus größeres Endlager zu errichten. Nun im Nachhinein diese Vergütung, die ja mit dem EEG 2009 klar und eindeutig auch den Altanlagen zugestanden wurde, zu halbieren, ist aus juristischer Sicht extrem bedenklich. RA Dr. Loibl geht davon aus, dass sich - falls eine solche Halbierung im EEG 2012 umgesetzt werden würde - wohl das Bundesverfassungsgericht intensiv mit dieser Frage wird befassen müssen.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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