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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
15.02.2013 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
EEG-Änderung: Vorschläge von Altmaier und Rösler sind grob rechtswidrig
Am 14.02.13 wurden von den Bundesministern Altmaier und Rösler Vorschläge zur sog. Dämpfung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vorgelegt. Schon auf den ersten Blick zeigt sich, dass diese Vorschläge massiv in den Bestandsschutz eingreifen und aus rechtlicher Sicht keinesfalls haltbar sind.
So sollen etwa bestehende Biogasanlagen, die vor 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, ab 01.08.2013 keinen Güllebonus mehr erhalten. Dies greift massiv in den verfassungsrechtlich garantierten Bestandsschutz ein, da das EEG seit jeher eine 20-jährige Mindestvergütung verspricht und der Gesetzgeber in der Begründung zum Gesetz stets von Investitionssicherheit gesprochen hat. Zwar konnten die Altanlagen vor 2009 damals noch nicht mit dem Güllebonus rechnen, dieser wurde erst ab 01.01.2009 eingeführt, gerade diese mussten jedoch zur Geltendmachung dieses Bonus fast immer in erheblicher Weise ihre Anlagen umbauen, um überhaupt die vorgegebene Güllemenge einsetzen zu können. Wenn nun künftig dieser bestehende Anspruch auf den Güllebonus beschnitten werden soll, ist dies nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern nach unserer Einschätzung klar rechtswidrig.
Gleiches gilt, wenn alle bestehenden Anlagen im Jahr 2014 pauschal in ihrer Vergütung um 1,5 % abgesenkt werden sollen. Es ist juristisch unzulässig, zunächst eine Vergütung für 20 Jahre festzulegen, hierdurch Investitionen anzureizen, was das besagte Ziel des Gesetzgebers war, um im Nachhinein diese Vergütung oder Teile davon wieder wegzunehmen.
Ebenfalls ist es unhaltbar, für Neuanlagen ab 01.08.2013 ohne jede Übergangsvorschrift für 5 Monate die Vergütung für konventionellen Strom zu verkürzen oder Neuanlagen ab 150 kW in die Direktvermarkung zu zwingen: Gerade Biogasanlagen benötigen für Genehmigungen etc. eine Vorlaufzeit von regelmäßig weit über einem Jahr, vielen laufenden Projekten würden damit komplett der Boden entzogen.
Sollten diese Vorschläge umgesetzt werden, wird auf das Bundesverfassungsgericht eine wahre Klagewelle zukommen.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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