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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
07.08.2014 | Von: Rechtsanwalt Marc Bruck
EEG: Inkrafttreten der Anlagenregisterverordnung
Die am 01.08.2014 erlassene Anlagenregisterverordnung zeigt nun doch für Bestandsanlagen erhebliche Abweichungen zu der Entwurfsfassung: Insbesondere müssen sich Betreiber von Biogasanlagen registrieren lassen, die unter anderem erstmalig nach dem 31.07.2014:
- die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen,
- ausschließlich Biomethan zur Stromerzeugung einsetzen oder
- die installierte Leistung der Anlage erhöhen oder verringern (!).
Somit wurde eine Erleichterung für Anlagenbetreiber aufgenommen, die die "Flexprämie" bereits vor dem 31.07.2014 in Anspruch genommen haben. Die Einzelheiten zu der Meldepflichten und den jeweiligen Anforderungen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
Regensburg, 07.08.2014
Marc Bruck
Rechtsanwalt
Referat Erneuerbare Energien
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
loibl@paluka.de