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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

08.11.2012 | Von: RA Dr. Helmut Loibl

EEG: Keine Umsatzsteuer auf Markt- bzw. Flexibilitätsprämie

Die Markt- bzw. Flexibilitätsprämie wird zukünftig als echter, nicht umsatzsteuerpflichtiger Zuschuss behandelt. Sofern für vor dem 01.01.2013 erfolgte Stromlieferungen die Markt- bzw. Flexibilitätsprämie als Entgeltbestandteil unter Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet worden ist, wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs nicht beanstandet, wenn eine Berichtigung der Rechnung unterbleibt.Dies geht hervor aus dem  Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 06.11.2012. Dieses Schreiben steht hier zum Download bereit.

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