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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
27.09.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Ergebnis Ausschreibung Biomasse 2017
Am 01. September fand erstmals die Ausschreibung für Biogas- und Biomasseanlagen nach dem EEG 2017 statt. Anders als bei den bisherigen Ausschreibungen in PV- und Windbereich wurde das hier vorliegende Ausschreibungsvolumen (ca. 122 MW) bei weitem nicht erreicht: Tatsächlich haben nur etwa 28 MW einen Zuschlag erhalten. Auch hinsichtlich der Zuschlagshöhe gibt es einen gravierenden Unterschied zu PV und Wind: Während insbesondere im Windbereich die Zuschlagswerte in fast unrealistische Tiefen abstürzen, ist im Biogas-/Biomassebereich sogar der zugelassene Höchstbetrag in Höhe von 16,90 ct/kWh bezuschlagt worden. Letztlich hat also jeder, der erfolgreich teilgenommen hat, den Zuschlag in der von ihm gebotenen Höhe erhalten.
Fazit
Das tatsächlich nicht bezuschlagte Ausschreibungsvolumen in Höhe von etwa 94 MW wird nicht verfallen, sondern nach § 28 Abs. 3a EEG 2017 der im nächsten Jahr am 01.09.2018 stattfindenden Ausschreibung zugeschlagen, sodass sich das dort eigentlich vorgesehene Ausschreibungsvolumen von 150 MW auf ca. 244 MW erhöhen wird. Damit dürfte die Befürchtung vieler Anlagenbetreiber, dass es im Jahr 2018 mehr Bieter als Volumen gibt, deutlich entschärft sein.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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