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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
12.09.2012 | Von: RA Dr. Helmut Loibl
Finanzielle Förderung nachhaltiger Stromerzeugung in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat mit Bekanntmachung vom 07.08.2012 die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogrammes "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen" erlassen.
Gefördert werden Vorprojekte, Machbarkeitsstudien sowie Rechtsberatung bei der zu wählenden Rechtsform (GmbH & Co. KG, Genossenschaft, GbR etc.). Mit der Förderung der Rechtsberatung ist beabsichtigt, Haftungsrisiken auszuschließen, steuerliche Aspekte der verschiedenen Rechtsformen zu betrachten und die Prospektpflicht der BaFin bei Bürgerbeteiligungen einzuhalten.
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kapital- gesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen (GmbH & Co. KG etc.) sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften, die als Unternehmensgegenstand, Vereinszweck oder Satzungszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben.
Die Zuwendungen werden als Zuweisung oder Zuschuss in der Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei Verwendung zur Rechtsberatung höchstens in Höhe von 4.000 Euro und bei Verwendung für Machbarkeitsstudien und Vorprojekte höchstens in Höhe von 40.000 Euro. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich die zuwendungsfähigen Ausgaben für Rechtsberatung nicht auf mindestens 4.000 Euro und für Machbarkeitsstudien und Vorprojekte nicht auf mindestens 6.000 Euro belaufen (Förderuntergrenze).
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Regierungen der bayerischen Regierungsbezirke per eingereichtem Antrag bei der zuständigen Regierung. Auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Regierung stehen die Formulare zum Download bereit, z.B. http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/umwelt/info/aktuelles/
foerderprogramm_strom/index.htm für die Oberpfalz.
Die Internetseiten der anderen Regierungsbezirke erreichen Sie, wenn Sie in der URL http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/ „Oberpfalz“ mit dem jeweiligen Regierungsbezirk ersetzen.
Die gesamte Förderrichtlinie 7523 UG finden Sie hier.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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