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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

08.04.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Geplante EEG-Novellierung lässt nicht nur Biogaspotentiale ungenutzt, sondern schafft sogar neue Hürden

Während der aktuell diskutierte Novellierungsentwurf des EEG im Bereich Wind, PV und Wasserstoff durchaus positive Signale in die richtige Richtung erkennen lässt, gehen die vorgeschlagenen Änderungen im Biogasbereich nach meiner persönlichen Auffassung in die völlig falsche Richtung: Statt nunmehr das vorhandene Biogaspotential endlich sinnvoll zu nutzen oder gar auszubauen, wird die Novellierung dazu genutzt, weitere Hürden aufzutürmen:

So soll es beispielsweise künftig Biogasanlagen in der Ausschreibung untersagt sein, Biomethan zu nutzen: Damit werden einige laufende Projekte, in denen künftig neben Rohbiogas bei entsprechendem Bedarf (im Stromnetz oder bei der Wärmenutzung) kurzzeitige Spitzen über Biomethan abgedeckt werden könnten, unmöglich gemacht.

  • Der Maisdeckel von aktuell 40 Masseprozent soll in absehbarer Zeit auf 35 bzw. 30 Masseprozent abgesenkt werden. Ob es tatsächlich zielführend ist, in Zeiten, in denen ein Großteil der Bevölkerung große Sorgen um die Gasversorgung hat, den effektivsten Einsatzstoff für Biogasanlagen weiter zu beschränken, kann durchaus kritisch hinterfragt werden.
  • Die Vorgaben für die hochflexiblen Biomethan-BHKW werden ebenfalls weiter verschärft: Diese sollen künftig nur noch 10 statt bisher 15 % der Jahresstunden laufen dürfen. Für mich ist schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb BHKW, die letztlich dann Strom produzieren sollen, wenn er dringend gebraucht wird, 90 % des Jahres komplett stehen sollen.
  • Für Biomethan-BHKW wurde zwar der Vergütungssatz angepasst, allerdings macht diese Anpassung nur einen geringen Bruchteil dessen aus, wie der Biomethan-Marktpreis in den letzten Monaten nach oben gegangen ist. Bereits bisher war es so, dass Biomethan-BHKW sich als kaum rentabel erwiesen haben. Hier wird das bestehende Potential weiter ungenutzt bleiben.

Neben diesen Verschärfungen der Rechtslage bleiben die nötigen Impulsive völlig aus: So gibt es keinerlei Anreize für eine weitere Flexibilisierung bestehender Anlagen, keine Verbesserung der Situation bestehender Anlagen, die aus der Vergütung auslaufen (hier droht zahlreichen Anlagen wegen der angespannten wirtschaftlichen Situation die Abschaltung!), auch gibt es keinerlei Anreiz, das Rohbiogas auf Erdgasqualität aufzubereiten und damit das Erdgasnetz zu füllen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Gesetzgeber hier nochmals deutlich nachbessert.

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