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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

12.11.2009 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Gesetzentwurf zum Bestandschutz für modulare Anlagen

Im Koalitionsvertrag war angekündigt worden, dass für bestehende EEG-Anlagen Bestandsschutz gewährt werden soll. Diese Ankündigung wird nun erfreulich schnell in die Tat umgesetzt. In Artikel 12 des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Bundestagsdrucksache 17/15) ist eine spezielle Übergangsregelung für modulare Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2009 vorgesehen.

Wenn beispielsweise mehrere bestehende Biogasanlagen nicht mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind, sollen diese Anlagen abweichend von § 19 Abs. 1 EEG als einzelne Anlagen gelten. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung insbesondere auch sogenannte Biogasanlagenparks, in denen parallel eine Mehrzahl von BHKWs betrieben werden und dabei jedem BHKW eine eigene Biogasproduktionsanlage zugeordnet ist. Gemeint sind auch Anlagen mit mehreren Pflanzenöl-BHKWs, soweit für jedes BHKW ein eigener Tank vorhanden ist.

Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten. Damit soll erreicht werden, dass solche Anlagen, die in der Vergangenheit mit Blick auf eine Vergütung als Einzelanlage im Rahmen von Anlagenparks errichtet wurden, rückwirkend ab dem Anfang des Jahres als Einzelanlagen vergütet werden.

Anlagenbetreiber, deren Vergütung vom Netzbetreiber wegen § 19 Abs. 1 EEG gekürzt wurde, können also mit erheblichen Nachzahlungen rechnen.

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