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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
26.10.2009 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich
Koalitionsvertrag: Planungssicherheit für Bestandsanlagen
Betreiber von Biogasanlagen, die seit dem 01.01.2009 wegen der Neuregelung des Anlagenbegriffs eine geringere Vergütung erhalten, können aufatmen. Der Entwurf des Koalitionsvertrages, der heute Abend von den drei Parteivorsitzenden unterzeichnet werden soll, verspricht Abhilfe. Die Regierungsfraktionen wollen folgendes vereinbaren:
"Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen."
Es bleibt zu hoffen, dass die Regelung schnellstmöglich und auch rückwirkend ab dem 01.01.2009 umgesetzt wird, wie dies in der letzten Legislaturperiode ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vorgesehen hatte.
Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass mit Wirkung zum 01.01.2012 das EEG novelliert werden soll. Bei der Biomasse-Verstromung sollen organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichtet werden. Aus Sicht der Branche wäre in diesem Rahmen zu begrüßen, wenn zukünftig der sogenannte Güllebonus auch Abfall-Anlagen zugute kommen kann. Die Formulierung im Koalitionsvertrag weckt aber auch die Befürchtung, dass der NawaRo-Bonus insgesamt oder in seiner konkreten Höhe politisch wieder in Frage gestellt werden soll.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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