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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

12.01.2016 | Von: RA Marc Bruck

LG Aachen bestätigt leistungserhöhenden Austausch von BHKW als reinen Austausch im Sinne des EEG

Mit Urteil vom 15.12.2015 hat das Landgericht Aachen entschieden, dass der Austausch eines Standort-BHKW an einer Biogasanlage trotz einer gleichzeitig damit verbundenen Leistungserhöhung nicht als Hinzubau, sondern als Austausch zu werten ist.

Das Gericht bezieht sich u.a. auf die Gesetzesbegründung und das Urteil des BGH zum Anlagenbegriff, wonach ein anderer Vergütungszeitraum und damit verbunden eine andere Vergütungshöhe nur dann gelten soll, wenn ein zusätzliches BHKW zum Standort der Anlage hinzugebaut wird. Zu der Frage, ob ein weiterer Generator zur Biogasanlage zugefügt wird, sei eine quantitative Betrachtung angezeigt.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass wenn ein Anlagenbetreiber ein Standort-BHKW leistungserhöhend austauscht, dass das neue BHKW mit seiner gesamten Leistung rechtlich an die Stelle des ausgetauschten tritt. Der bisherige Vergütungssatz gilt somit auch weiterhin für das Austausch-BHKW.

Regensburg, 12.01.2016

Marc Bruck
Rechtsanwalt

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