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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

27.09.2019 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

natGAS AG beantragt Eröffnung Insolvenzverfahren – Handlungsbedarf bei Direktvermarktungsverträgen

Die natGAS AG hat laut Pressemitteilungen am 26.09.2019 beim Amtsgericht Potsdam selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt; es wurde wohl schon auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Jeder Betreiber einer EEG-Anlage, der einen Direktvermarktungsvertrag mit der natGAS AG geschlossen hat, hat nun dringenden Handlungsbedarf:

  • Zunächst ist zu prüfen, ob die eigene Stromlieferung durch entsprechende Sicherheiten (Bankbürgschaft etc.) ausreichend abgesichert ist.
     
  • Als Zweites ist zu prüfen, wie die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem jeweils geschlossenen Vertrag geregelt sind.
     
  • Schließlich wäre dringend zu prüfen, ob die Zahlungen für den letzten Monat tatsächlich noch erfolgt sind.

Zwar sollte jetzt nichts überstürzt werden, allerdings sollten diejenigen, die entweder keine Zahlung erhalten haben oder über keine ausreichende Sicherheit verfügen, schnellstmöglich eine Beendigung des Vertrages herbeiführen: Die weitere Stromlieferung würde wohl nur bezahlt werden, wenn in der Insolvenzmasse ausreichend Geld vorhanden ist.

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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