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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

21.01.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Neues Urteil zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen

Das OLG Koblenz hat sich in seinem Urteil vom 06.11.2007 rechtsgrundsätzlich zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen geäussert. In dem Fall hatte der Betreiber einer Biogasanlage das BHKW im November 2003 in Betrieb genommen und als KWK-Anlage ausschliesslich mit fossilen Brennstoffen betrieben. Erst Mitte Januar 2004 wurde der Fermenter fertiggestellt und das BHKW an die Gaserzeugung angeschlossen. Der Netzbetreiber hatte die Einspeisevergütung auf der Basis des EEG 2004 und des Inbetriebnahmejahres 2004 ausgezahlt, war aber nunmehr der Meinung, die Anlage sei bereits im Jahr 2003 erstmalig in Betrieb gegangen und forderte über neunzigtausend Euro zurück.

Das OLG hat die Klage des Netzbetreibers abgewiesen. In der Begründung hat das OLG ausgeführt, die Anlage sei erst nach dem 1. Januar 2004 in Betrieb gegangen, die Einspeisevergütung war somit in voller Höhe zu Recht bezahlt worden. Eine Inbetriebnahme im Sinne des EEG setze voraus, dass die Anlage betriebstechnisch in der Lage ist, Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dafür sei bei einer Biogasanlage erforderlich, dass die Anlage über einen Fermenter verfüge. Dabei nimmt das Urteil ausdrücklich Bezug auf das Anfang des Jahres 2006 ergangene Urteil des OLG Oldenburg zum selben Thema und auf die Urteilanmerkungen von RA Dr. Loibl in der Zeitschrift ZNER.

Das OLG Koblenz führt dazu noch aus: "Ist eine Anlage betriebstechnisch nicht in der Lage, Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, handelt es sich schon nicht um eine Anlage, die im Sinne des § 21 Abs. 1 EEG 2004 in Betrieb genommen werden kann." Damit dürfte auch eine praktische wichtige Frage ein Stück näher an einer Lösung durch die Rechtsprechung sein: Nämlich die Frage, wann ein bestehendes BHKW, das gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 EEG mit Biogas aus dem Erdgasnetz gespeist wird, im Sinne des EEG erstmalig in Betrieb geht. Nach dem vom OLG Koblenz ausgesprochenen Rechtssatz erfolgt in diesem Fall die Inbetriebnahme erst dann, wenn die Umstellung auf den Biogasbetrieb erfolgt, da vorher der Anwendungsbereich des Gesetzes noch gar nicht eröffnet ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Netzbetreiber hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Insofern ist mit einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung zu rechnen.

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