Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

11.02.2022 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Pflicht zur Umwallung von Biogasanlagen zum 01.08.2022

Bestehende Biogasanlagen mit Gärsubstraten ausschließlich aus landwirtschaftlicher Herkunft müssen bis allerspätestens 01.08.2022 mit einer Umwallung versehen sein (§§ 68 Abs. 10, 37 Abs. 3 AwSV).

Nötig ist, dass mindestens das Volumen des größten Behälters, welches oberhalb der Geländeoberkante vorhanden ist, zurückgehalten werden kann. Eine mögliche Lösung kann auch die Schaffung eines Rückhaltebeckens sein, sofern sich dort im Havariefall die Flüssigkeit auffangen lässt. Eine Ausnahme von dieser Pflicht ist grundsätzlich nur möglich, wenn überhaupt kein Platz zur Verfügung steht. Aus wirtschaftlicher Sicht kann eine Ausnahme nur in Frage kommen, wenn unverhältnismäßige Kosten entstehen.

Wer diese Pflicht nicht einhält, hat zwar keine unmittelbare Vergütungssanktion nach dem EEG zu befürchten, allerdings kann die Behörde hier entsprechende Anordnungen (etwa Zwangsgeld, Ersatzvornahme, ggf. Stilllegungsandrohung) treffen.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitender Partner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Dr. Helmut Loibl

Rechtsanwalt

loibl@paluka.de
Dr. Helmut Loibl

Ihr Anwaltsteam

Marc Bruck

Marc Bruck

Susanne Lindenberger

Susanne Lindenberger

Carolina Gierisch

Carolina Gierisch

Gerrit Müller-Rüster

Gerrit Müller-Rüster

Markus Sawade

Markus Sawade

Carmen Merkl-Mohr

Carmen Merkl-Mohr

Florian Frenzel

Florian Frenzel

Helena Thom

Helena Thom

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen