Blog
Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
05.12.2008 | Von: RA Dr. Helmut Loibl
Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung des § 19 EEG 2009 auf Altanlagen eingereicht
Die am 01.01.2009 in Kraft tretenden Regelungen des neuen EEG 2009 werden von der gesamten Branche der Erneuerbaren Energien größtenteils positiv aufgenommen. Leider findet sich dort auch eine Regelung, die für bestehende Anlagen massive Konsequenzen mit sich bringen wird: Nach dem Wortlaut der bisherigen gesetzlichen Regelung war es möglich, mehrere Anlagen mit eigenständigem Vergütungsanspruch direkt nebeneinander zu errichten, solange zwischen diesen Anlagen keine unmittelbare Verbindung bestand. Ab Januar sollen nun derartige Anlagen zur Vergütungsberechnung zusammengerechnet werden, wenn sie "in räumlicher Nähe" stehen und innerhalb von 12 Monaten errichtet wurden. Auf eine Verbindung der Anlagen soll es nicht mehr ankommen. Da der Vergütungsanspruch insbesondere von Biogas- und Biomasseanlagen von der Anlagenleistung abhängt (je größer die Anlage, umso geringer die Vergütung), wird die Anwendung dieser Regelung auf bestehende Anlagen voraussichtlich dazu führen, dass für viele Anlagen ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich sein wird. Die Kanzlei Paluka Sobola & Partner hat aktuell für 16 Anlagenbetreiber Verfassungsbeschwerde gegen die "Rückwirkung" der gesetzlichen Neuregelung auf bestehende Anlagen zum Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die hierzu gefertigte Presseerklärung erhalten Sie hier (für die Presse als Textdatei hier).
zurück zur ÜbersichtLeitender Partner
Fragen dazu?
Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
loibl@paluka.de