Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

19.01.2008 | Von: RA Dr. Helmut Loibl

VGH München: Landschaftsschutzgebiet spricht nicht gegen Windkraftanlage

Der VGH München hat in einer aktuellen Entscheidung von 11.01.2008 (Az 25 B 04.506) erklärt, dass die Lage eines Windkraftanlagenstandortes in einem Landschaftsschutzgebiet nicht zwingend dazu führt, dass die Anlage nicht genehmigt werden kann. Nach der konkreten Landschaftsschutzgebietsverordnung kam es auf die Frage der Verunstaltung des Landschaftsbildes an: Der Standort war durch einen Funkmast  vorbelastet, den die in unmittelbarer Nähe geplante Windkraftanlage um 60 m überragen sollte. Die Richter urteilten nach einem Augenschein, dass dieses Vorhaben weder dem Landschaftsbild grob unangemessen wäre, noch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belästigend empfunden werden könne: Selbst bei der Berücksichtigung des ständigen Drehens des Rotors und des Umstands, dass der Funkmast um 60 m überragt würde, vermochten die Richter keine entscheidende Verschlechterung der bestehenden Situation durch die Windkraftanlage zu erkennen.

Diese Entscheidung dürfte als richtungsweisend anzusehen sein, da die bayerischen Genehmigungsbehörden sowie die bayerischen Instanzgerichte bislang Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten weitgehend für generell ausgeschlossen hielten.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitender Partner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Dr. Helmut Loibl

Rechtsanwalt

loibl@paluka.de
Dr. Helmut Loibl

Ihr Anwaltsteam

Marc Bruck

Marc Bruck

Susanne Lindenberger

Susanne Lindenberger

Carolina Gierisch

Carolina Gierisch

Gerrit Müller-Rüster

Gerrit Müller-Rüster

Markus Sawade

Markus Sawade

Carmen Merkl-Mohr

Carmen Merkl-Mohr

Florian Frenzel

Florian Frenzel

Helena Thom

Helena Thom

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen