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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

09.12.2015 | Von: Rechtsanwalt Christian Wenzel

Windkraft: Gesetzgeber fasst § 4 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs neu

Mit Wirkung vom 26.11.2015 hat der Bundesgesetzgeber auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 07.11.2013, Aktenzeichen C-72/12 reagiert und § 4 Abs. 1 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes dahingehend abgeändert, dass nicht nur die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsvorprüfung von der Vorschrift umfasst wird, sondern auch andere Verfahrensfehler. Die entsprechenden Verfahrensfehler dürfen hierbei nicht geheilt worden sein, müssen nach ihrer Schwere mit der Nichtdurchführung der entsprechenden Prüfungen vergleichbar sein bzw. einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung gleichkommen und darüber hinaus muss der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen worden sein (§ 4 Abs.1 Satz 1 Nr.3 UmwRG).

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass der Gesetzgeber nunmehr die nationale Rechtsgrundlage geschaffen hat, welche es Klägern ermöglicht, die Aufhebung einer Genehmigungsentscheidung unter Geltendmachung eines Verfahrensfehlers der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verlangen.

Regensburg, den 09.12.2015

Christian Wenzel
Rechtsanwalt
Referat Erneuerbare Energien (EEG)

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