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26.07.2009 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich
Windkraft: VGH bestätigt Windkraftanlagen trotz Flächennutzungsplan
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem aktuellen Urteil vom 18.06.2009 (Az. 22 B 07.1384) der Klage eines Betreibers von 3 Windkraftanlagen auf Erteilung der Genehmigung für die Anlagen stattgegeben. Die Genehmigung war abgelehnt worden, weil die Gemeinde versucht hatte, das Vorhaben zu verhindern. Unter anderem hatte die Gemeinde einen Flächennutzungsplan erlassen, in dem die Windkraftnutzung außerhalb einiger kleiner, aus verschiedenen Gründen ungeeigneter Flächen verboten werden sollte. In der letzten Fassung des Flächennutzungsplan waren nur noch zwei Standorte vorgesehen, die bereits mit Windkraftanlagen bebaut sind und die überdies aus wehrtechnischen Gründen an sich gar nicht geeignet sind.
Gegen die Ablehnung hatte der Betreiber, vertreten von der Kanzlei Paluka Sobola & Partner Rechtsanwälte, Klage eingereicht. Bereits das Verwaltungsgericht München hatte den Flächennutzungsplan der Gemeinde als Verhinderungsplanung angesehen und das Landratsamt im September 2005 zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet. Der Beklagte Freistaat Bayern hatte gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beantragt. Mit seinem jetzt ergangenen Urteil bestätigte der VGH in zweiter Instanz, dass die Ablehnung der Genehmigung rechtswidrig war. Das Landratsamt wird daher nach der Prüfung einiger Punkte, die im bisherigen Verfahren noch nicht geklärt waren, die Genehmigung erteilen müssen.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
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