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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

10.12.2013 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Abmahnung der Kanzlei U+C wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Streaming

In den letzten Tagen haben viele Privatpersonen Post von U+C Rechtsanwälten erhalten. Sie versenden Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu Lasten der Archive AG. Inhaltlich geht es in den Fällen, die uns vorliegen, um den Film "Hot Stories". In der Abmahnung wird nicht erläutert, ob dieser Film eine urheberrechtliche Schöpfungshöhe besitzt. Zudem wird hier das Streaming abgemahnt, also kein Download oder Upload. Bis jetzt hat noch kein höheres deutsches Zivilgericht entschieden, ob das Streaming  von Filmen durch Privatpersonen eine Urheberrechtsverletzung sein kann. Die Anwälte zitieren in der Abmahnung ein Urteil des AG Leipzig vom 21.12.2011. Dieses Urteil betraf die gewerblichen Betreiber von Kino.to, die mehr als 1 Mio. Links auf Filme öffentlich zugänglich gemacht hatten. Zudem war dies ein strafrechtliches Urteil, kein zivilrechtliches! Eine Bezugnahme auf Teile aus diesem Urteil, ohne den Kontext zu erläutern, halten wir in Abmahnungen gegenüber Privatpersonen für legal, aber einer seriösen Kanzlei nicht angemessen.

Wir raten den Betroffenen, die vorsichtig agieren wollen, eine geänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Vor dem Unterlassungstext sollte stehen, dass diese Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich abgegeben wird. Zudem kann der Teil mit den Kosten gestrichen werden, den könnte U+C dann versuchen bei Ihnen einzuklagen.

Wer erst eine Unterlassungserklärung abgeben möchte, wenn die Rechtslage geklärt ist, kann auch einfach abwarten. In diesem Fall besteht ebenso das Risiko einer Klage. Das Risiko eine solche zu verlieren halten wir bei den derzeitigen Stimmen in der Anwaltschaft und juristischen  Literatur für die Gegenseite etwas höher, als für die Abgemahnten.

Regensburg, 10.12.2013

Sabine Sobola
Rechtsanwältin
Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht
Referat IT-Recht und Internetrecht

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