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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

22.01.2019 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Anpassung der Datenschutzerklärung notwendig

Ab Januar muss Googles neue Adresse in Irland in Ihrer Datenschutzerklärung hinterlegt sein.

Ab Januar muss Googles neue Adresse in Irland in Ihrer Datenschutzerklärung hinterlegt sein.

Verwenden Sie in Ihrem Unternehmen Google Analytics, YouTube, Google Maps etc.? 

Sollte dem so sein und Sie die Adresse von Google auch in Ihrer Datenschutzerklärung eingebunden haben, ist es jetzt nötig, die Adressdaten zu ändern, da es ab dem 22. Januar 2019 Zuständigkeitsänderungen bei Google gibt.

Ab sofort ist Google mit Sitz in Irland der neue Ansprechpartner für Deutschland.

Statt der bisherigen amerikanischen Adresse von Google ("Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA") müssen Sie nun folgende Adressangabe in Ihrer Datenschutzerklärung verwenden:

 "Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland".

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Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

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