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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

17.11.2017 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Bewertungsplattform: Muss ich mich öffentlich im Internet bewerten lassen?

Grundsätzlich gilt: Jeder muss sich im Internet auf Bewertungsplattformen bewerten lassen, egal ob Unternehmer, Freiberufler, Arzt oder auch Lehrer. Für die unterschiedlichen Berufsgruppen gibt es jeweils spezielle Plattformen, auf denen eine Bewertung abgegeben werden kann, beispielsweise kununu.com, yameda.de, etc. Die Kriterien der Bewertung sind von Plattform zu Plattform unterschiedlich und auf die jeweiligen Anforderungen des jeweiligen Berufsbildes zugeschnitten. Solange das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf öffentlichen Bewertungsplattformen nicht verletzt wird, muss jede Person sich grundsätzlich bewerten lassen, da aufgrund der Meinungsfreiheit jeder seine persönlichen Ansichten äußern darf, solange die abgegeben Bewertungen nicht tief in das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten hineinreichen oder sogar beleidigend ausfallen. Nur wenn inhaltlich falsche oder schmähende Aussagen auf derartigen Plattformen vorzufinden sind, kann man sich dagegen wehren und eine Löschung einzelner Bewertungen beim Plattformbetreiber erwirken. 

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