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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

09.11.2015 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.

Datenschutz: Aktuelles zu Safe Harbor

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe der Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten hat am 16.10.2015  eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie erste Aussagen zu den Konsequenzen der "Safe Harbor"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.10.2015 trifft. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe geht davon aus, dass Daten-Übermittlungsinstrumente wie Binding Corporate Rules (BCR) oder EU-Standardvertragsklauseln nach wie vor zulässige Mittel sind, um die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf der Stufe des angemessenen Datenschutzniveaus zu gewährleisten. Dies halte die zuständigen Datenschutzbehörden aber nicht davon ab, einzelne Fälle, beispielsweise auf der Grundlage von Beschwerden, zu untersuchen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Daten der Betroffenen zu schützen.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe macht auch deutlich, dass sie eine nachhaltige Lösung für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA anstrebt. Für den Fall, dass bis Ende Januar 2016 keine zufriedenstellende Lösung für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gefunden wird, werde sich die Artikel-29-Datenschutzgruppe weitere Maßnahmen vorbehalten. 

Fazit:

Nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten dürfte eine Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen von BCR- oder EU-Standardvertragsklauseln zumindest vorerst zulässig sein. Für Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln, besteht aufgrund der "Safe Harbor"-Entscheidung des EuGH allerdings nach wie vor eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Stefanie Speth, LL.M.
Rechtsanwältin
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte

 

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