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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

02.03.2016 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Datenschutz: Das neue Safe-Harbor

Die Europäische Kommission hat den Entwurf des sog. Angemessenheitsbeschlusses angenommen. Dieses und weitere Details zum transatlantischen Datenverkehr teilt sie in einer Pressemitteilung vom 29.02.2016 mit.

Die Kommission möchte das Vertrauen in den Datenverkehr zwischen der EU und den USA wiederherstellen. Hierzu hat sie das EU-Datenschutzrecht reformiert (Datenschutzgrundverordnung und Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz), ein Rahmenabkommen mit den USA betreffend Daten für Strafverfolgung getroffen und den sog. EU-US-Datenschutzschild geschaffen.

Der EU-US-Datenschutzschild betrifft die kommerzielle Übermittlung personenbezogener Daten. Dieser war nötig geworden, nachdem der EuGH in seinem Urteil „Schrems“ vom 06.10.2015 die zuvor geltende Safe-Harbor-Regelung für ungültig erklärt hatte. Inhaltlich werden US-Unternehmen strengere Auflagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Europäern gemacht. Auch dürfen US-Behörden nur ausnahmsweise und nur soweit notwendig und verhältnismäßig auf diese Daten zugreifen. Zudem sollen den EU-Bürgern in den USA ausreichende Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission wird bescheinigen, dass auch bei Übermittlung von Daten in die USA die geltenden EU-Datenschutzstandards gewährleistet sind.  Hierdurch wird die Datenübermittlung in die USA aus rechtlicher Sicht erheblich vereinfacht. Von besonderer Bedeutung war hierfür die Unterzeichnung des sog. „Judicial-Redress-Act“ durch US-Präsident Obama am 24.02.2016.

Die Kommission wird nach Stellungnahme der Artikel-29-Gruppe abschließend entscheiden und die Unterzeichnung des Rahmenabkommens vorschlagen.

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