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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

18.07.2016 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Datenschutz: Eilanträge gegen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.06.2016 zwei Eilanträge (Az. 1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16) gegen das so genannte "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015" abgelehnt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 15.07.2016 hervor.

Die Beschwerdeführer nutzen privat und geschäftlich verschiedene Telekommunikationsdienste. Die Anträge zielten darauf ab, das Gesetz außer Kraft zu setzen. Hierfür sah das Gericht jedoch keinen hinreichenden Anlass. Durch den Vollzug des Gesetzes entstünden zwar Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit. Insbesondere sei ein erheblicher Einschüchterungseffekt möglich. Die Speicherung sei also ein Nachteil für Freiheit und Privatheit. Dieser würde sich in dem Abruf der Daten zu einer möglicherweise irreparablen Beeinträchtigung verdichten und konkretisieren. Ein Abruf sei allerdings nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.

Insgesamt kam das Gericht zu dem Schluss, dass die genannten Nachteile weniger gewichtig sind als die Nachteile für das öffentliche Strafverfolgungsinteresse, sollte das Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Es lehnte die Eilanträge daher ab.

Die Entscheidung richtet sich nur gegen die Eilanträge. Der Ausgang des Hauptverfahrens ist noch offen.

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