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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

11.09.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Datenschutz: Einigung auf Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA

Nachdem bereits im Jahr 2009 das Europäische Parlament ein entsprechendes Abkommen gefordert hatte, begannen im März 2011 die Verhandlungen zwischen der EU und den USA. Am 08.09.2015 konnten die Verhandlungen abgeschlossen werden und das sogenannte „Umbrella Agreement“ beschlossen werden.

Inhaltlich betrifft es den Schutz von persönlichen Daten im Rahmen der Kooperation von Strafverfolgungsbehörden zwischen der EU und den USA. Umfasst sein soll jedoch auch die Vorbeugung von Kriminalität. Ein wesentliches Prinzip soll die Gleichbehandlung der EU-Bürger mit den Bürgern der USA sein. Um ihre Rechte durchzusetzen, sollen EU-Bürger auch Zugang zu den Gerichten der USA haben. Auch die Übermittlung von Daten an Staaten außerhalb der USA oder der EU sowie internationale Organisationen soll von der vorherigen Zustimmung der Behörde abhängig sein, die die Daten zuerst übermittelt hat. Die Bürger sollen das Recht erhalten, Auskunft über ihre Daten zu erhalten und ggf. deren Berichtigung zu verlangen. Auch die Dauer der Aufbewahrung soll beschränkt werden. Die Bürger sollen auch gegen die unrechtmäßige Übermittlung ihrer Daten vorgehen können.

Die Vereinbarung ist jedoch noch nicht rechtsgültig. Zunächst muss die USA ein Gesetz verabschieden, um die rechtliche Basis für die Unterzeichnung des „Umbrella Agreement“ zu schaffen.

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