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06.06.2016 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.
Datenschutz: EU-Standardvertragsklauseln vor EuGH
Mit Schreiben vom 25.05.2016 hat die Irische Datenschutzaufsicht Max Schrems, österreichischer Jurist, Autor und Datenschutzaktivist, informiert, dass sie nunmehr in Sachen Facebook ein Verfahren beim EuGH wegen der Verwendung der bisherigen EU-Standardvertragsklauseln einreichen will. Max Schrems hatte das Verfahren eingeleitet, in dessen Folge der Europäischen Gerichtshof (EuGH) das transnationale Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für unwirksam erklärt hat. Mit dem Vorgehen der Irischen Datenschutzaufsicht stünden auch die EU-Standardvertragsklauseln zur Disposition, die bislang in weiten Teilen der Industrie für den Datenaustausch zwischen EU und USA zur Anwendung kommen. Insbesondere nach dem Urteil des EuGH zur Unwirksamkeit des Safe-Harbor-Abkommens wurden die EU-Standardvertragsklauseln als sinnvolle Alternative für einen zulässigen Datenverkehr in die USA angesehen.
Fazit:
Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH zum Safe-Harbor-Abkommen ist fraglich, ob der EuGH die EU-Standardvertragsklauseln als wirksam erachten würde.
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