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06.10.2015 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.
Datenschutz: EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU für ungültig
Der EuGH hat heute in der Rechtssache C-362/14 mit Urteil entschieden, dass das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU unwirksam ist.
Grund hierfür ist, dass die USA kein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Eine insoweit anders lautende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 wurde vom EuGH für ungültig erklärt. Bei dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen handelt es sich um eine Entscheidung der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des Datenschutzrechts vom 26.07.2000, die es Unternehmen bisher ermöglicht hat, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der Europäischen Union in die USA zu übermitteln.
Fazit:
Die Entscheidung des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf die Übermittlung personenbezogener Daten von Unternehmen aus der EU in die USA.
Regensburg, den 06.10.2015
Stefanie Speth, LL.M.
Rechtsanwältin
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte
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