Kontaktieren Sie uns!
Vom Mehrwert profitieren

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

06.10.2015 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.

Datenschutz: EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU für ungültig

Der EuGH hat heute in der Rechtssache C-362/14 mit Urteil entschieden, dass das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU unwirksam ist.

Grund hierfür ist, dass die USA kein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Eine insoweit anders lautende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 wurde vom EuGH für ungültig erklärt. Bei dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen handelt es sich um eine Entscheidung der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des Datenschutzrechts vom 26.07.2000, die es Unternehmen bisher ermöglicht hat, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land der Europäischen Union in die USA zu übermitteln.

Fazit:

Die Entscheidung des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf die Übermittlung personenbezogener Daten von Unternehmen aus der EU in die USA.

Regensburg, den 06.10.2015

Stefanie Speth, LL.M.
Rechtsanwältin
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte

zurück zur Übersicht
Teilen:

Ansprechpartner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

hannig@paluka.de
Michael Hannig

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen