Kontaktieren Sie uns!
Vom Mehrwert profitieren

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

24.09.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Datenschutz: EuGH-Generalanwalt: Datenübermittlung an Facebook darf ausgesetzt werden

Nach Ansicht des Generalanwalts Bot ist ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA derzeit nicht gewährleistet; nationale Datenschutzbehörden dürfen die Übermittlung in die USA auszusetzen trotz des sogenannten „Safe Harbour“– Abkommens.

Der Österreicher Maximilian Schrems legte bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde ein, da die irische Facebook-Tochter seine Daten in die USA übermittele. Das dortige Datenschutzniveau sei nicht angemessen im Sinne der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Die Behörde wies die Beschwerde zurück. Laut Entscheidung 2000/520 der EU-Kommission („Safe Harbour“) sei das Datenschutzniveau angemessen. Der nunmehr befasste irische High Court legte dem EuGH die Frage vor, ob die nationalen Kontrollstellen solche Beschwerden trotzdem prüfen und ggf. die Übermittlung von personenbezogenen Daten aussetzen dürften.

In den Schlussanträgen betonte Generalanwalt Bot, dass nationale Datenschutzbehörden aufgrund ihrer überragenden Bedeutung für den Datenschutz unabhängig von allgemeinen Bewertungen durch die Kommission handeln müssten. Zuständig seien neben der Kommission auch die Mitgliedsstaaten. Diese müssten in der Lage sein, die Grundrechte ihrer Bürger auf Achtung des Privat- und Familienlebens und den Schutz personenbezogener Daten zu wahren. Die irische Datenschutzbehörde dürfe daher die Beschwerde prüfen und ggfs. die Datenübermittlung an Facebook in die USA aussetzen.

„Safe Harbour“ sei zudem ungültig. In den USA würden in großem Umfang personenbezogene Daten von Unionsbürgern gesammelt. Ein wirksamer gerichtlicher Schutz fehle. Dies betreffe auch die Aktivität der amerikanischen Geheimdienste wie der NSA, wie die von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente zeigten. „Safe Harbour“ verhindere den umfassenden Zugriff auf die Daten nicht. Es gebe auch keine unabhängige Kontrollbehörde. Die EU-Kommission hätte „Safe Harbour“ selbst bereits aussetzen müssen.

Zwar binden die Schlussanträge des Generalanwalts den EuGH nicht; tatsächlich folgt der Gerichtshof diesem jedoch in einer Vielzahl der Fälle.

Regensburg, den 24.09.2015

Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte

zurück zur Übersicht
Teilen:

Ansprechpartner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

hannig@paluka.de
Michael Hannig

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen