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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz, insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
23.06.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler
Datenschutz: Vorschlag des Rates für geringeres Datenschutzniveau
Am 15.06.2015 hat sich der Europäische Rat für Justiz und Inneres auf einen Vorschlag für die EU-Datenschutzgrundverordnung verständigt. Hierüber berichteten wir bereits.
Inhaltlich erfolgten Anpassungen des Entwurfs, der in einigen Punkten das bislang vorgesehene Datenschutzniveau absenkt.
So ist beispielsweise beabsichtigt, dass eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch dann erfolgen kann, wenn hierfür von Betroffenen zuvor keine Zustimmung gegeben worden ist. Dies betrifft z. B. eine Verarbeitung, die für wissenschaftliche oder statistische Zwecke erfolgt. Für diese Daten ist auch vorgesehen, dass sie länger gespeichert werden dürfen. Auch die besonderen Interessen dritter Personen können dazu führen, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden können. Hierfür bedarf es dann keiner Zustimmung des Betroffenen. Ebenfalls wird das Prinzip der Datensparsamkeit beschränkt, denn die Menge der Daten soll lediglich „nicht exzessiv“ sein. Auch die Möglichkeit für Verbraucherschutzverbände, im Namen einer oder mehrerer betroffenen Personen gegen Verstöße vorzugehen, soll nicht mehr gegeben sein.
Vor allem aus deutscher Sicht handelt es sich bei dem jetzigen Entwurfstext um eine Absenkung des aktuellen Datenschutzniveaus. Im Rahmen des am 24.06.2015 beginnenden Trilogs mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission wird der Text jedoch noch wesentliche Änderungen erfahren. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bedürfnisse der beteiligten Kreise mit dem Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten in Einklang gebracht werden können.
Regensburg, den 23.06.2015
Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte
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