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02.08.2016 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.
EU-US Privacy Shield verabschiedet
Der EU-US Privacy Shield ist am 12.07.2016 von der Europäischen Kommission verabschiedet worden. Laut Pressemitteilung der Kommission können US-Unternehmen ab dem 01.08.2016 eine entsprechende Zertifizierung erhalten. Mit der Zertifizierung unterwirft sich ein US-Unternehmen den Regeln des Privacy Shield und kann auf der Grundlage dieses Regelwerks personenbezogene Daten aus Europa erhalten. Auf dieser Grundlage können grundsätzlich personenbezogene Daten aus der Europäischen Union an zertifizierte US-Unternehmen übermittelt werden.
Eine entsprechende Regelung war erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 06.10.2015 die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission, die bislang eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA ermöglicht hatte, für unwirksam erklärt hat.
Fazit:
Die Entscheidung der Europäischen Kommission bietet Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Ob die Entscheidung nicht in einem gerichtlichen Verfahren vor dem EuGH für unwirksam erklärt werden wird, bleibt abzuwarten.
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Michael HannigPartner, Rechtsanwalt
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