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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

21.10.2016 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.

EuGH: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten

Der EuGH hat mit Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-582/14 entschieden, dass auch dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Diese Frage war seit Jahren rechtlich umstritten.

Eine „dynamische“ IP-Adresse ist eine IP-Adresse, die sich bei jeder neuen Internetverbindung ändert. Anders als statische IP-Adressen erlauben dynamische IP-Adressen es nicht, anhand allgemein zugänglicher Dateien eine Verbindung zwischen einem Computer und dem vom Internetzugangsanbieter verwendeten physischen Netzanschluss herzustellen. Damit verfügt ausschließlich der Internetzugangsanbieter des Internetnutzers über die zu dessen Identifizierung erforderlichen Zusatzinformationen.

In dem Verfahren, das der Entscheidung des EuGH zu Grunde lag, wollte der Kläger vor dem Bundesgerichtshof (Beschl. v. 17.12.2014, VI ZR 135/13) erreichen, dass Bundesministerien und
-behörden der BRD seine dynamische IP-Adresse nicht mehr speichern. Eine solche Speicherung fand statt, um Einrichtungen des Bundes vor Cyberattacken zu schützen und eine Strafverfolgung zu ermöglichen.

Der EuGH stellte fest, dass dynamische IP-Adressen, die von einem Website-Betreiber beim Zugriff auf seine allgemein zugängliche Website gespeichert werden, für den Website-Betreiber personenbezogene Daten darstellen, sofern er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Internetnutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen. In Deutschland gebe es offenbar rechtliche Möglichkeiten, die es dem Anbieter von Online-Mediendiensten erlauben, sich insbesondere im Fall von Cyberattacken an die zuständige Behörde zu wenden, um die fraglichen Informationen vom Internetzugangsanbieter zu erlangen und anschließend die Strafverfolgung einzuleiten.

Fazit:

Wenn Website-Betreiber dynamische IP-Adressen zu statistischen und marketingbezogenen Zwecken nutzen möchten, bedarf es hierzu einer datenschutzrechtlichen Erlaubnis. Eine anlasslose und unbegrenzte Speicherung von dynamischen IP-Adressen sollte nicht stattfinden.

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Michael Hannig

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