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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

18.01.2016 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.

Facebook-Funktion "Freunde finden" ist wettbewerbswidrig

Der BGH hat mit Urteil vom 14.01.2016 – Az.: I ZR 65/14 entschieden, dass die mithilfe der Funktion "Freunde finden" von "Facebook" versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht bei "Facebook"-registriert sind, eine unzulässige belästigende Werbung darstellen. Außerdem habe "Facebook" im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion "Freunde finden" Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von "Facebook" importierter Kontaktdaten irregeführt.

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland. Die in Irland ansässige Beklagte betreibt in Europa die Internet-Plattform "Facebook". 

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der von ihr bereitgestellten Funktion "Freunde finden" wettbewerbsrechtlich in Anspruch. Der Kläger sieht in dem Versand von Einladungs-E-Mails eine belästigende Werbung im Sinne des UWG. Außerdem würde die Beklagte die Nutzer in unzulässiger Weise darüber täuschen, in welchem Umfang vom Nutzer importierte E-Mail-Adressdateien von "Facebook" genutzt würden.

Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger Recht. 

Einladungs-E-Mails von "Facebook" an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen nach Ansicht des BGH eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Die Einladungs-E-Mails seien Werbung der Beklagten, mit der Dritte auf das Angebot von "Facebook" aufmerksam gemacht werden sollen.

Durch die Angaben, die die Beklagte im November 2010 bei der Registrierung für die Facebook-Funktion "Freunde finden" gemacht hat, habe die Beklagte sich registrierende Nutzer auch entgegen § 5 UWG über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht. Der im Registrierungsvorgang eingeblendete Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?" würde nicht darüber aufklären, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei "Facebook" registriert sind.

Fazit:

Bei Werbemaßnahmen und bei Nutzung von Kundendaten sind auch die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten.

Regensburg, 18.01.2016

Stefanie Speth, LL.M.
Rechtsanwältin
Referat IT-Recht und Internetrecht, Geistige Schutzrechte

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Michael Hannig

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