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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

26.02.2016 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.

Gesetzesänderung: Datenschutz nun auch Verbraucherschutz

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.02.2016 ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 24.02.2016 in Kraft getreten. Infolge der Neuregelung werden u.a. die Abmahnbefugnisse von Verbraucherschutzverbänden auf bestimmte datenschutzrechtliche Verstöße erweitert. Wenn die Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, können nunmehr auch Verbraucherschutzverbände Unternehmen bei Verstößen abmahnen. Unternehmen, die eine Website betreiben,  können damit ab sofort  von Verbraucherschutzverbänden wegen einer fehlenden oder unwirksamen Datenschutzerklärung abgemahnt werden. Ob eine solche Abmahnung bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen rechtlich möglich sein soll, war bisher umstritten.

Fazit:

Für Unternehmen steigt die Gefahr, bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen abgemahnt zu werden. 

 

 

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Michael Hannig

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