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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

23.02.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

IP-Recht: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.07.2014, Aktenzeichen C-141/13 P, in einem Widerspruchsverfahren zwischen der Inhaberin der deutschen Wortmarke "Walzertraum" und der Anmelderin der Gemeinschaftsbildmarke "Walzertraum" entschieden. Die Anmelderin wandte ein, die deutsche Marke sei nicht ernsthaft benutzt worden. Bei deutschen Marken gibt es nämlich die Pflicht, diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu benutzen.

Der EuGH stellte fest, dass eine „ernsthafte Benutzung“ abhängig ist von den Merkmalen der betreffenden Ware oder Dienstleistung auf dem entsprechenden Markt, der geographischen Verbreitung der Benutzung, Werbemaßnahmen sowie der Kontinuität der Benutzung, nicht aber auf die Größe des Herstellers und dessen Möglichkeiten. Vorliegend reichte der Verkauf von geringen Mengen handgefertigter Schokoladewaren nur in einem Ladengeschäft im Bad Reichenhall nicht aus.

Die Entscheidung zeigt, dass für eine ernsthafte Benutzung darauf geachtet werden sollte, dass eine großflächige Verkaufswirkung erzielt wird. Bei der Anmeldung einer Marke wiederum sollten Oberbegriffe möglichst vermieden oder eingeschränkt werden, soweit nicht sämtliche darunter fallende Waren benutzt werden.

Regensburg, 23.02.2015

Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt

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