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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

21.01.2015 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

IP-Recht: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des "Screen Scraping"

Der BGH (Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 224/12) hat entschieden, dass das sog. "Screen Scraping" auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung verstößt, wenn beim Buchungsvorgang automatisiert ein Einverständnis mit den AGB erklärt wird, die einen solchen Abruf untersagen.

Die Klägerin ist eine Fluggesellschaft, die Flüge über ihre Internetseite anbietet. Die AGB müssen mit Häkchen vor einer Buchung akzeptiert werden. Die Beklagte betreibt ebenfalls eine Internetseite mit der Möglichkeit, Flüge verschiedener Fluggesellschaften zu buchen. Hierbei erfolgt ein automatisierter Abruf der Daten der Fluggesellschaften. Die Klägerin macht gegen die Beklagte insbesondere ein unzulässiges Einschleichen in ihr Direktvertriebssystem und damit eine unlautere Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG geltend.

Dies hat der BGH verneint. Einerseits liege es in der Natur des Wettbewerbs, dass die Handlungen des einen Wettbewerbers nicht dem Willen des anderen entsprächen. Es werde daher kein Vertriebskonzepts behindert, mit dem legitime Absatzinteressen verfolgt würden.  Auch stelle die Pflicht zum Häkchensetzen keine technische Schutzvorrichtung dar. Die Suchmaschine der Klägerin sei weiterhin öffentlich verfügbar. Daher müsse es die Klägerin im Sinne des "Allgemeininteresses an der Funktionsfähigkeit des Internets" hinnehmen, dass das Angebot auch automatisiert aufgefunden werde.

Regensburg, 21.01.2015

Sebastian Hümmeler
Rechtsanwalt

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