Kontaktieren Sie uns!
Vom Mehrwert profitieren

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

03.07.2012 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

IT Recht - EuGH-Urteil: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Der EuGH hat heute ein lange und mit Spannung erwartetes Urteil im Fall Oracle gegen UsedSoft GmbH gefällt. Demnach dürfen gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden, gleichgültig, ob die Software über das Internet als Download, oder im Laden als CD-Rom oder DVD-erworben wurde. Die urheberrechtlichen Verbreitungsrechte des Herstellers an der Softwarelizenz „erschöpfen“ im Moment des Weiterverkaufs. Sogar wenn der Lizenzvertrag einen Weiterverkauf verbietet, folgt das Nutzungsrecht an der Software automatisch dem mit einem Kaufvertrag erworbenen Eigentum an der Software. Denn beim Softwarekauf (im Gegensatz zur Miete!) überlässt der Verkäufer dem Erwerber dieses Vervielfältigungsstück dauerhaft. Dieser Eigentumserwerb muss es dem Käufer ermöglichen die Software später weiterzuverkaufen. Voraussetzung ist jedoch, dass er die auf seinem eigenen Rechner installierten Lizenzen beim Weiterverkauf löscht. Die ganz Pressemitteilung mit den wesentlichsten Erläuterungen des EuHG finden Sie unter http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf

Rechtsanwältin Sabine Sobola, Regensburg

 

zurück zur Übersicht
Teilen:

Ansprechpartner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

hannig@paluka.de
Michael Hannig

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen