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03.07.2012 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola
IT Recht - EuGH-Urteil: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Der EuGH hat heute ein lange und mit Spannung erwartetes Urteil im Fall Oracle gegen UsedSoft GmbH gefällt. Demnach dürfen gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden, gleichgültig, ob die Software über das Internet als Download, oder im Laden als CD-Rom oder DVD-erworben wurde. Die urheberrechtlichen Verbreitungsrechte des Herstellers an der Softwarelizenz „erschöpfen“ im Moment des Weiterverkaufs. Sogar wenn der Lizenzvertrag einen Weiterverkauf verbietet, folgt das Nutzungsrecht an der Software automatisch dem mit einem Kaufvertrag erworbenen Eigentum an der Software. Denn beim Softwarekauf (im Gegensatz zur Miete!) überlässt der Verkäufer dem Erwerber dieses Vervielfältigungsstück dauerhaft. Dieser Eigentumserwerb muss es dem Käufer ermöglichen die Software später weiterzuverkaufen. Voraussetzung ist jedoch, dass er die auf seinem eigenen Rechner installierten Lizenzen beim Weiterverkauf löscht. Die ganz Pressemitteilung mit den wesentlichsten Erläuterungen des EuHG finden Sie unter http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf
Rechtsanwältin Sabine Sobola, Regensburg
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