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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

27.01.2014 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Landgericht Köln revidiert Zulässigkeit der Auskunft in Streaming-Fällen

Das Landgericht Köln hat eine erste Entscheidung über eine der Beschwerden in der Sache „The Archive AG“ bezüglich der Streaming-Abmahnungen getroffen. Das Gericht revidierte die Auffassung, dass eine Herausgabe von IP-Adressen zugeordneten Namen und Anschriften von Kunden der deutschen Telekom stattfinden hätte dürfen. Im Antrag der „The Archive AG“ war wohl tatsächlich von Downloads die Rede, während es sich tatsächlich, wie sich später herausstellte, um reines Streaming handelte. Im Gegensatz zum Up- oder Download stellt jedoch das Ansehen einer Video Datei mittels eines Streams wahrscheinlich keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß Sinne des Urheberrechts dar.

Zudem hatte die Antragstellerin Archive AG auf Nachfrage des Gerichts nicht erklären können, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage waren, die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream von dem Server des Anbieters redtube.com abruft.

Im Ergebnis bedeutet das, dass, wie von der überwiegenden Mehrzahl der Rechtsanwälte vertreten, mit großer Wahrscheinlichkeit beim Streaming keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die diesbezüglichen Abmahnungen wären also unberechtigt erfolgt. Des Weiteren könnte in einem Hauptsacheprozess ein Beweisverwertungsverbot greifen, da die Adressen der Nutzer auf nicht nachvollziehbare Weise erlangt wurden.

Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Antragstellerin kann ihrerseits gegen die nunmehr getroffene Entscheidung Beschwerde einlegen. Ob dies geschieht ist fraglich, da der damals die Antragstellerin vertretende Rechtsanwalt bereits einige Mandate aus nicht erklärten Gründen niedergelegt hat.

Allen Benutzern, die eine Abmahnung von U + C Rechtsanwälten wegen Streamings in der Sache The Archive AG erhalten haben, möchten wir derzeit empfehlen, keine Abmahnungsgebühren zu bezahlen. Die Aufklärung der Sach- und Rechtslage wird offensichtlich von verschiedenen Seiten betrieben. Wer von sich aus tätig werden möchte, kann eine Kanzlei seines Vertrauens damit beauftragen, gegen den Auskunftsanspruch des Landgerichts Köln, nach dem die Adressen der Nutzer an die Rechtsanwälte herausgegeben wurden, Beschwerde einzulegen. Ein solches Verfahren ist jedoch mit Kosten verbunden, die im Falle eines Obsiegens jedoch die Gegenseite zu tragen hätte. Das Landgericht Köln spricht vorliegend von bereits insgesamt 110 Beschwerden gegen die Auskunft gestattenden Beschlüsse in der Angelegenheit „The Archive AG“.

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Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

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