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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

04.03.2016 | Von: Rechtsanwalt Sebastian Hümmeler

Markenrecht: Umfassende Reform des EU-Markenrechts

Am 23.03.2016 treten grundlegende Änderungen des EU-Markenrechts durch die Verordnung (EU) 2015/2424 in Kraft. Weitere Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2015/2436 müssen bis 14.01.2019 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Unmittelbar spürbar sind die Änderungen der Gebühren und der Terminologie. Zuvor fiel erst ab der der vierten Klasse Waren und Dienstleistungen eine zusätzliche Gebühr an, nunmehr schon ab der zweiten. Die Verlängerungsgebühren sind gesenkt worden. Ab dem 23.03.2016 heißt das Amt „EUIPO“, und die Gemeinschaftsmarke „Unionsmarke“.

Auch das Anmeldeverfahren ändert sich. Unionsmarken können nicht mehr über die nationalen Ämter angemeldet werden. Eine Marke muss auch nicht mehr graphisch darstellbar sein. So soll neuen Technologien der Weg bereitet werden.  Zudem wird eine neue Markenart eingeführt - die „Unionsgewährleistungsmarke“. Sie soll eine bestimmte Qualität des Produktes gewährleisten.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Regelungen zu Waren und Dienstleistungen. Diese müssen klar und bestimmt sein; wer seine Marke vor dem 22.06.2012 und damit dem Urteil „IP-Translator“ angemeldet hat, ist aufgefordert, mögliche Unklarheiten bis zum 24.09.2016 nachzubessern, da es ansonsten zu Nachteilen kommen kann.

Neben den genannten stehen vielfältige weitere Neuerungen mit teils erheblichen Auswirkungen auf die Markenpraxis an. Zu erwarten sind zudem zahlreiche Detailvorgaben durch die Kommission selbst.

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Michael Hannig

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