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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

02.02.2018 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): Was steht drin?

Zum 1. Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. In erster Linie richtet sich das NetzDG an Plattformen mit über 2 Millionen registrierten Nutzern, wie beispielsweise die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter. Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten sind von dem Gesetz nicht betroffen.  

Straftaten: Löschung innerhalb von 24 Stunden

Die Plattformbetreiber sind von nun an in der Pflicht, gegen bestimmte Posts vorzugehen. Wenn Straftaten bzw. offensichtliche rechtswidrige Verstöße gegen bestimmte Strafrechtsnormen vorliegen und der jeweilige Nutzer mit seiner Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt, dann sind die Plattformbetreiber dazu verpflichtet, diese Posts innerhalb von 24 Stunden aus dem Netzwerk zu entfernen und ggf. den Account zu sperren. Dazu zählen beispielsweise Beleidigungen, üble Nachrede, Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten oder auch die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Liegt keine offensichtliche Straftat vor, hat Facebook bzw. Twitter sieben Tage Zeit, den Post zu überprüfen und dann ggf. zu handeln. Auch schon vor der Einführung des NetzDG war das Schreiben solcher Posts verboten, jedoch war der Plattformbetreiber vor 01.01.18 nicht in dieser klaren Pflicht, diese innerhalb kürzester Zeit zu entfernen oder sogar den jeweiligen Nutzer zu sperren.

Berichtspflicht und Beschwerdemanagement

Im Wesentlichen ist das Gesetz von zwei großen Pflichten seitens der Plattformbetreiber getragen, nämlich der Berichtspflicht und der Pflicht schnell gegen Beschwerden vorzugehen. Facebook und Twitter werden also dazu aufgerufen, halbjährlich Berichte über Beschwerden seitens der Nutzer zu verfassen oder auch eventuelle strafrechtliche Posts zu vermerken. Des Weiteren muss ein Beschwerdemanagement eingerichtet sein.  

Was bedeutet das NetzDG für Nutzer sozialer Netzwerke?

Das Netzdurchsetzungsgesetz ist das wohl effizienteste Mittel, Hass aus dem Internet zu verbannen. Man hat in den letzten Jahren gesehen, dass die Strafverfolgungsbehörden mit dieser Aufgabe alleine überfordert gewesen waren und die große Masse an unangebrachten Posts nicht entfernen konnten.

Außerdem wird es den Opfern von Beleidigungen o.ä. erheblich erleichtert, gegen Anfeindungen schnell und unkompliziert vorzugehen, da eine kurze Nachricht an den Plattformbetreiber genügt, um den Post entfernen zu lassen. Zuvor musste ein Strafanzeige gestellt und ein Verfahren eröffnet werden, um eine Löschung zu beantragen, wodurch mehrere Wochen oder sogar Monate vergingen, bis der Post aus dem sozialen Netzwerk entfernt wurde. 

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Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

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