Kontaktieren Sie uns!
Vom Mehrwert profitieren

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

28.11.2022 | Von: Rechtsanwalt Michael Hannig

Neue DSGVO-Abmahnwelle – sind auch Sie betroffen?

In Deutschland geht derzeit eine neue Abmahnwelle um. Auslöser hierfür sind einerseits die DSGVO sowie verschiedene Urteile, sowohl des EuGH als auch des LG München. Die Wurzel des Übels heißt dabei:

Google Fonts

Hatte der EuGH in seinem wegweisenden Schrems-II-Urteil festgestellt, dass – vereinfacht gesagt – nahezu sämtliche Datenübermittlungen in die USA rechtswidrig sind, kam das LG München in der Konsequenz dann zu einem Schadensersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Hiernach steht jeder betroffenen Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, ein Anspruch auf Ersatz dieses Schadens zu.

Nun wird sich der ein oder andere fragen, inwiefern denn einem Seitenbesucher ein Schaden entstehen kann, wenn er eine Website besucht, auf der Google Fonts eingesetzt werden. Das Stichwort heißt: Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hiernach muss jede Person selbst darüber entscheiden können, was mit ihren Daten passiert – und was nicht. Erfolgt nun aber eine Weitergabe insbesondere der IP-Adresse an Google, weil Google Fonts nicht datenschutzkonform eingebunden worden ist, so geschieht eine Datenübermittlung ohne ausdrückliche Zustimmung des Seitenbesuchers, welche nach der DSGVO rechtswidrig ist und damit einen Schadensersatzanspruch auslöst. Der „Schaden“, der dabei entsteht, manifestiert sich in dem Kontrollverlust, der dem Betroffenen in Bezug auf seine Daten widerfährt und das damit verbundene „Unwohlsein“.

Dieses Urteil nehmen einzelne Anwälte nun zum Anlass, um eine groß angelegte Abmahnwelle über Deutschland hereinbrechen zu lassen und gegenüber jedem Websitebetreiber, den sie finden können und der Google Fonts nicht datenschutzkonform eingebunden hat, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Unsere Empfehlung, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben: Verfallen Sie nicht in Panik. Lassen Sie die Abmahnung juristisch überprüfen und von einem Anwalt beantworten. Es gibt bei diesen Abmahnungen eine Vielzahl an Gegenargumenten, die gegen einen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch sprechen. Dies sollte aber immer juristisch geprüft und formuliert werden.

Auf keinen Fall sollte eine solche Abmahnung einfach ignoriert oder bezahlt werden. Oft werden dort nämlich auch Auskunftsansprüche geltend gemacht, für die es wiederum bestimmte Fristen einzuhalten gilt. Werden diese versäumt, drohen ebenfalls Konsequenzen.

Gerne beraten wir Sie, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben und helfen Ihnen dabei, Google Fonts datenschutzkonform einzusetzen. Nutzen Sie auch gerne unseren Website-Check, um potentielle Abmahnrisiken auf Ihrer Website beseitigen zu können.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Ansprechpartner

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

hannig@paluka.de
Michael Hannig

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen