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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen aus dem IT-Recht, dem Markenrecht und auch aktuelle Informationen zum Datenschutz,  insbesondere zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

18.01.2017 | Von: Rechtsanwältin Stefanie Speth LL.M.

Neue Informationspflichten für Onlinehändler

Onlinehändler, die über ihre Webseite Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher vertreiben, müssen ab dem 01.02.2017 neue Pflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) berücksichtigen.

Jeder Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, muss den Verbraucher davon in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei einer freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zur Teilnahme muss zudem die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Webseite genannt werden. Von der Informationspflicht ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31.12.2016 zehn oder weniger Personen beschäftigt hatte. Für Unternehmer und Verbraucher besteht grundsätzliche keine Verpflichtung, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Das VSBG ordnet an, dass der Hinweis leicht zugänglich sein muss. Das heißt, die Informationen müssen leicht auffindbar und als solche erkennbar sein. Die Informationen sollten daher in das Impressum und in die AGB aufgenommen werden.

Wenn es zu einem Streit über einen Verbrauchervertrag kommt, der nicht einvernehmlich gelöst werden kann, muss der Unternehmer den Verbraucher in Textform (z. B per E-Mail oder Fax) auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Internetseite hinweisen und angeben, ob er bereit oder verpflichtet ist, an einer Streitschlichtung teilzunehmen. Falls er nicht dazu bereit oder verpflichtet ist, muss er dies ebenfalls angeben.

Fazit:

Wenn Onlinehändler die Informationspflichten nach dem 01.02.2017 nicht umsetzen, besteht die Gefahr, deswegen abgemahnt zu werden.

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Michael Hannig

Partner, Rechtsanwalt

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